BSV setzte die Spielerin mit der Nr. 9 ein. Sie war nicht ihn der Mannschaftsliste eingetragen. 9 Spielerinnen waren eingesetzt und nur 8 in der Spielerliste erfasst.
Anschreiber unterlies die Kontrolle der Aufstellung und der Mannschaftsführer und Trainer hatten die Mannschaftsliste durch ihre Unterschrift bestätigt.
Auch Neutraubling hatte eine Spielerin mit der Nr. 16 eingesetzt, die nicht in der Spielerliste eingetragen war. Hier ebenfalls keine Kontrolle der Aufstellung.
Bußgelder gegen Wilting (Anschreiber), BSV Bt (Spielen ohne Berechtigung, inkl. Spielverlust) und Neutraubling (Spielen ohne Berechtigung inkl. Spielverlust)
Protest
( vom 25.11.16)
Protest von Neutraubling gegen Wertung des Spieles. Spielerin mit Nr. 16 war spielberechtigt und war eingesetzt. Schiedsgericht Wilting räumt Schreibfehler ein und bestätigt dass die Spielerin ihnen persönlich bekannt ist und mit der Nr. 16 spielte. Die Spielerin hat immer die Nr. 16, weil so zugeteilt.
Protest
( vom 07.12.16)
Protest von Neutraubling wird nach Feststellung der tatsächlichen Umstände stattgegeben. Die Wertung des Spieles gegen Neutraubling wird zurückgenommen.